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8. September 2014

Der Ständerat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung gegenüber dem Nationalrat mehrheitlich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik auch im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung ausgesprochen. Damit kann die Behandlung vor allem bei Frauen um 40 verbessert werden. Frühe Fehlgeburten mit ihren grossen seelischen Belastungen werden voraussichtlich seltener auftreten. Bei der Frage nach einer Obergrenze gleichzeitig entwickelbarer Embryonen ist der Rat seiner vorberatenden Kommission knapp gefolgt. Es soll demnach in allen Fällen erlaubt sein, maximal 12 befruchtete Eizellen gleichzeitig sich weiterentwickeln zu lassen. Die Entscheidung ist eine wichtige Grundlage dafür, dass in der Schweiz künftig der single Embryotransfer breit angewendet werden kann. Die Zahl der extrem frühgeborenen Kinder wird zurückgehen. Das bedeutet eine sehr substantielle Verbesserung der medizinischen Versorgung.

26. Juni 2014

Die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur der Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23.06.2014 über die Differenzbereinigung zum Fortpflanzungsmedizingesetz beraten. Als Kompromissvorschlag stimmte sie einer "12er-Regel" zu. Anstelle von 3, resp. 8 gleichzeitig entwickelbarer Präimplantationsembryonen dürften demnach generell maximal 12 Keime gleichzeitig entwickelt werden dürfen. Diese Erweiterung würde es ermöglichen, den systematischen single Embryo Transfer (eSET) in der Schweiz anzuwenden. Gegenüber einer vollständigen Aufhebung der zahlenmässigen Begrenzung würde die 12er Regel bewirken, dass im (eher seltenen) Falle von mehr als 12 befruchteten Eizellen einige Keime bereits im Stadium der imprägnierten Eizelle kryokoserviert werden müssten.

3. Juni 2014

Nationalrat für Aneuploidie Screening und für Aufhebung der numerischen Begrenzung entwickelbarer Embryonen (Dreierregel).

30. Mai 2014

Diagnosen müssen erlaubt sein – NZZ Artikel Dr. Felix Häberlin.
15. Mai 2014
Medienmitteilung WBK-N

25. März 2014

Fundiertes Wissen statt diffuse Ängste – NNZ Artikel Dr. Felix Häberlin.
Dieser Artikel stellt die Nachteile der „Dreierregel“ (FMedG Art 17¹) dar und zeigt auf, dass die zentralen Gesetzesanliegen, nämlich Embryonenschutz und Kindeswohl durch die Dreierregel nicht geschützt, sondern gefährdet werden. Entgegen der Meinung des Bundesrates lässt die Dreierregel eine systematische Anwendung des single Embryo Transfer nicht zu. Gerade dies wäre jedoch ein Markenzeichen eines fortschrittlichen FMedG.

11. März 2014

Ständerat für Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).
Der Ständerat will die Kryokonservierung von in vitro gezeugten Embryonen erlauben. Er will die Zahl gleichzeitig entwickelbarer Embryonen von drei auf acht erhöhen, wenn eine PID indiziert ist. Die wichtigste Voraussetzung für die systematische Anwendung des single Embryo Transfers (eSET), nämlich die Aufhebung der Dreierregel lehnte der Rat ab. Auch das Aneuploidiescreening auf nicht mit dem Leben vereinbare Chromosmenstörungen Störungen im Rahmen der in vitro Fertilisation lehnte der Rat ab und folgte damit dem Vorschlag des Bundesrates. In diesen beiden wichtigen Aspekten bliebe das Fortpflanzungsmedizingesetz weiterhin im Europäischen Vergleich rückständig.

12. November 2013

Medien Communiqué Ständeratskommission

3. September 2013

Medienmitteilung der Kommission „Wissenschaft und Bildung“ des Ständerates.

30. August 2013

Gastkommentar Dr. Felix Häberlin in der NZZ „Regeln statt Verbote“.

13. Juni 2013

Generalversammlung Verein eSET in Bern

10. Mai 2013

Versand Fact-Sheet „Das Recht auf fortpflanzungsmedizinische Behandlung“ an alle Bundes-Parlamentarier

2. April 2013

Das Recht auf Behandlung, Gastkommentar NZZ von Felix Häberlin

15. Oktober 2012

Gründungsversammlung Verein Pro-eSET
eset