Die beste Fortpflanzungsmedizin orientiert sich an der Natur. Dies führt meist zu einer Einlingsschwangerschaft

Die Inanspruchnahme der Fortpflanzungsmedizin ermöglicht vielen Paaren die ersehnte Elternschaft. In den meisten Ländern gibt es für diesen Zweig der Medizin einen gesetzlichen Rahmen. Das wichtigste Ziel dabei ist die Sicherstellung des Wohls künftiger Kinder.

Bei der Befruchtung ausserhalb des mütterlichen Körpers wird nach zwei bis fünf Tagen eine übertragung in die Gebärmutter vorgenommen. Werden zur Erhöhung der Schwangerschaftschancen mehrere Prä-Embryonen eingesetzt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mehrlingsschwangerschaft entsteht. Dabei steigt das Risiko, eine Frühgeburt zu erleiden. Obwohl die Neonatologie in den vergangenen Jahren sehr grosse Fortschritte in der Behandlung frühgeborener Kinder erzielt hat, kommt es dennoch nicht selten zu Erkrankungen und manchmal zu bleibenden Schädigungen bei den frühgeborenen Kindern.

Zur Behebung dieses Problems wurde in neuerer Zeit der sogenannte elektive Single Embryo Transfer angewendet. Dabei wird lediglich ein einzelner Prä-Embryo in die Gebärmutter eingesetzt. Damit diese Vorgehensweise trotzdem zu guten Schwangerschaftschancen führt, sind gewisse gesetzliche Voraussetzungen und medizinische Techniken notwendig. Am erfolgreichsten wurde die Politik des Single Embryo Transfers in Schweden umgesetzt.

Dort wird in 70 Prozent aller Behandlungen lediglich ein Prä-Embryo der Mutter übertragen. In der Schweiz werden aktuell in 70 Prozent der Behandlungen zwei Prä-Embryonen übertragen. Dadurch werden in 20 Prozent der nachfolgenden Entbindungen Zwillinge geboren. Neben den gesundheitlichen Risiken für die Kinder entstehen durch die gehäufte Benutzung von neonatologischen Intensivstationen erhebliche Kosten für die Allgemeinheit.

Damit der elektive Single Embryo Transfer auch in der Schweiz regelmässig angewendet werden kann, bedarf es einer Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Die sogenannte «Dreierregel» verhindert den Single Embryo Transfer. Diese Beschränkung muss daher aufgehoben werden. Auch das Verbot der genetischen Untersuchung von Präimplantationsembryonen aus medizinischer Indikation im Rahmen der reproduktionsmedizinischen Behandlung muss gelockert werden. Aus Anlass der aktuellen Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat sich ein fachübergreifender, überparteilicher Verein gebildet.

Er überprüft das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Fortpflanzungsmedizinverordnung auf die Kompatibilität mit den in der Bundesverfassung festgelegten grundsätzlichen Zielen.

eset

Impulsreferat zum elektiven single Embryo-Transfer in der Schweiz am 14. Sterilitätsmeeting in Rapperswil vom 20.09.2012

What's new in ART/ single Embryo-Transfer

pdfWhat's new in ART - Präsentation

Gastkommentar NZZ

pdfGastkommentar NZZ „Das Recht auf Behandlung“ von Felix Häberlin, 2. April 2013